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Teamleitung Warenversorgung

Speidel steht seit Generationen für Tradition und eigene Fertigung, hochwertige Qualität und Nachhaltigkeit, für Body Positivity und Stärke. Der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen ist dabei ebenso Teil unserer Unternehmensphilosophie wie bewusstes nachhaltiges Handeln in allen anderen Bereichen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für unseren Standort in Bodelshausen eine

TEAMLEITUNG WARENVERSORGUNG

M/W/D

 

Deine Aufgaben:

  • Führen eines Teams von insgesamt acht Personen
  • Sicherstellen der Waren-Nachversorgung unserer Stores und Fremdläden
  • Durchführen der Auftragserfassung
  • Abwickeln des Warenversands an unsere Stores und Fremdläden
  • Verantwortung für die Versandabwicklung unserer Webshopaufträge
  • Bearbeiten von Ware (aufbügeln, auszeichnen, verpacken)

 

Dein Profil:

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Bereich Lager/Versand oder mehrjährige Erfahrung im genannten Aufgabengebiet
  • Erfahrung mit einem ERP-System und den MS-Office Programmen
  • Selbstständige, strukturierte und genaue Arbeitsweise
  • Gute Deutschkenntnisse

 

Wir bieten:

  • Eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kollegialen, motivierten Team
  • Intensive Einarbeitung mit Unterstützung durch das Team
  • Stabilität und Sicherheit eines unabhängigen Familienunternehmens
  • Familienfreundliche Arbeitszeiten
  • Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und tolle Mitarbeiter:innenrabatte


Wir freuen uns über deine Bewerbung, bevorzugt an:
bewerbung@speidel-lingerie.de
unter Angabe deines frühestmöglichen Eintrittstermins und deiner Gehaltsvorstellungen. Die weiteren Einzelheiten besprechen wir gerne mit dir persönlich.
Bei Fragen wende dich bitte an Herrn Thomas Pfandl.

Speidel GmbH
Paul-Gerhardt-Str.10
D-72411 Bodelshausen

 

 

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien