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Ausbildung Maschinen- und Anlagenführer:in

Du hast Deinen Schulabschluss bald in der Tasche, den Kopf voller Ideen und fragst Dich, wie es weitergeht? Natürlich mit Speidel - bei uns hast Du nicht nur ein breites Aufgabenspektrum, tolle Kolleg:innen und erhältst viele Einblicke in die Wäschebranche - sondern auch beste Chancen, anschließend bei uns einzusteigen! Klingt gut? Als erfolgreiches Unternehmen im Bereich Damen-Tagwäsche bilden wir 2027 aus:

 

Maschinen- und Anlagenführer:in

M/W/D

für 2027

 

Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick sind keine Fremdwörter für Dich? Bist Du gerne an Maschinen tätig und arbeitest sorgfältig?

Dann bist Du bei uns genau richtig!

Was macht man in diesem Beruf?
In der Ausbildung Maschinen- und Anlagenführer:in mit dem Schwerpunkt Textiltechnik richtest du Produktionsmaschinen und -anlagen in der Textilindustrie ein und bedienst diese. Du rüstest die Maschinen auch um und hältst sie instand. Auch überwachst du den Produktionsprozess und steuerst bzw. überwachst den Materialfluss. Zudem inspizierst oder wartest du die Maschinen in regelmäßigen Abständen, um deren Betriebsbereitschaft sicherzustellen.

 

Anforderungen:
• Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick (z.B. beim Montieren und Demontieren der Baugruppen von Produktionsanlagen)
• Sorgfalt (z.B. beim Einstellen von Produktionsmaschinen)
• Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. bei Störungen an automatisierten Fertigungsmaschinen und ‑anlagen)
• Aufmerksamkeit (z.B. beim Überwachen der Produktionsabläufe an den Maschinen und Anlagen)


Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen.

 

Speidel GmbH • Paul-Gerhardt-Str. 10 • D-72411 Bodelshausen

Telefon: + 49 (0)7471 /701 -0

E-Mail: bewerbung@speidel-lingerie.de

 

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien