Code of Conduct 1.1
INTRO
Der Name Speidel steht für weit mehr als hochwertige Wäsche aus Bodelshausen. Wir sind ein traditionsreiches Familienunternehmen mit klaren Werten. Fairness, Transparenz, Body Positivity und Nachhaltigkeit sind die Basis unseres Handelns und unterscheiden uns von anderen – und das seit 1952.
Wir legen großen Wert darauf, Wäsche zu produzieren, die sich rundum gut anfühlt. Denn der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen wie auch bewusstes, nachhaltiges Handeln in allen Unternehmensbereichen ist seit jeher fest in unserer Unternehmens-DNA verankert: Bis heute produziert Speidel von der Idee bis zum fertigen Teil ausschließlich in Europa – und das aus Überzeugung. Für kürzere Transportwege, weniger CO2, faire Löhne und die Sicherung unserer hohen Qualitätsstandards.
Auch der Anspruch, alle Prozesse unseres Unternehmens fortlaufend zu verbessern und so immer neue Möglichkeiten zu entdecken, uns weiterzuentwickeln, wird von Generation zu Generation weitergegeben und auch heute gelebt. Seit 2021 ist unser Headquarter in Bodelshausen klimaneutral – unser Beitrag zu weniger CO2-Emissionen und ein klares Statement für mehr Klimaschutz.
Weil wir bei Speidel glauben, dass jeder einen Unterschied machen kann.
1. GRUNDVERSTÄNDNIS UND GELTUNG
Wir, das seit mehr als 70 Jahren bestehende Familienunternehmen Speidel, verstehen uns als Teil der Gesellschaft, in der wir unternehmerisch tätig sind. Wir bekennen uns zu einer verantwortlichen Unternehmensführung, indem wir die mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen unserer geschäftlichen Tätigkeiten auf Gesellschaft und Umwelt berücksichtigen und fortwährend bestrebt sind, diese in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen.
Wir handeln im Einklang mit allgemein gültigen Werten und Prinzipien wie Integrität und Legalität. Wir achten insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards und setzen uns für deren Wahrung ein und beziehen uns hiermit auf den Inhalt unseres Code of Conduct.
Wir teilen die Ziele und die Inhalte des Code of Conduct und werden im Rahmen unserer jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um der freiwilligen Selbstverpflichtung fortlaufend an allen unseren Unternehmensstandorten im In- und Ausland nachzukommen. Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten des Code of Conduct stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, werden wir nach Wegen suchen, um die Anforderungen des Code of Conduct möglichst dennoch zu wahren.
Unsere Unternehmenswerte behalten wir ständig im Blick, sodass sie bei Notwendigkeit unverzüglich aktualisiert und weiterentwickelt werden können. Diese sind wichtiger Bestandteil unserer gesunden Unternehmenskultur.
2. MENSCHENRECHTE UND ARBEITSSTANDARDS
Wir respektieren die Würde des Menschen und achten die international anerkannten Menschenrechte, wie sie insbesondere in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) festgehalten sind und in den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen adressiert werden. Wir berücksichtigen ferner die international anerkannten Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wie sie nachfolgend im Code of Conduct aufgeführt sind.
In allen unseren Geschäftsaktivitäten sind wir stets bestrebt, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. Wir erwarten das Gleiche von unseren Geschäftspartnern. Soweit erforderlich und möglich, unterstützen wir hierbei unsere Lieferpartner.
2.1 BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE
Wir behandeln unsere Mitarbeitenden mit Wertschätzung. Wir lehnen jegliche Form von rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung oder sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Arbeitnehmern ab.
Wir halten uns bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen an das jeweils geltende Arbeitsrecht und erwarten das Gleiche von unseren Vertragspartnern. Den Beschäftigten sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, einschließlich ihrer Rechte und Pflichten sowie der Arbeitszeiten, Vergütung und Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung zu stellen.
Wir respektieren und schützen das Recht der Arbeitnehmer, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu beenden.
2.2 VERBOT VON KINDERARBEIT UND SCHUTZ JUGENDLICHER ARBEITNEHMER
Wir tolerieren keine Kinderarbeit und beachten das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung. In jedem Fall beschäftigen wir keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren. Wir erwarten von unseren Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Bei Personen unter 18 Jahre sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.
2.3 VERBOT VON ZWANGSARBEIT
Wir lehnen jede Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit ab, einschließlich jeglicher Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels oder sonstiger unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind.
2.4 VERGÜTUNG
Wir halten uns bei der Vergütung von Arbeitsleistungen an die gesetzlichen oder – soweit anwendbar – tarifvertraglichen Bestimmungen. Wir gewährleisten, dass der von uns gezahlte Arbeitslohn den geltenden gesetzlichen oder anwendbaren tariflich festgelegten oder branchenüblichen Mindestlohn nicht unterschreitet. In Ländern oder Regionen ohne einen gesetzlichen oder tariflichen Lohnrahmen achten wir besonders darauf, dass der geleistete Lohn für eine regelmäßige Vollarbeitszeit ausreichend ist, um die Grundbedürfnisse der Beschäftigten zu erfüllen.
Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme, werden von uns nicht geduldet.
2.5 ARBEITSZEITEN
Wir halten uns an die gesetzlichen oder anwendbaren tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub. In jedem Fall achten wir darauf, dass
• das Recht auf Ruhepausen an jedem Arbeitstag eingehalten wird,
• nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen regelmäßig ein arbeitsfreier Tag folgt sowie
• gesetzliche oder religiöse Feiertage und Urlaube respektiert werden.
Überstunden werden mindestens gemäß den gesetzlichen oder tariflichen Regelungen ausgeglichen oder vergütet; ihre Anordnung erfolgt ausnahmsweise und ausschließlich auf gesetzlicher, tariflicher oder vertraglicher Grundlage. Das vorhandene Gleitzeitmodell bietet jedem Mitarbeiter die entsprechende Transparenz.
2.6 KOALITIONSFREIHEIT
Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies im jeweiligen Beschäftigungsland rechtlich zulässig und möglich ist. Wenn dies nicht zulässig ist, suchen wir für unsere Mitarbeitenden sachgerechte Kompromisse.
2.7 VIELFALT UND INKLUSION, DISKRIMINIERUNGSVERBOT
Wir fördern eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht und in der die Vielfalt unserer Mitarbeitenden geschätzt wird. Wir bekennen uns zur Chancengleichheit und lehnen jede Form von Diskriminierung bzw. ungerechtfertigter Ungleichbehandlung in Beschäftigung ab, etwa aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung.
Wir berücksichtigen ferner den Grundsatz der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.
2.8 GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
Wir beachten die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards und sorgen für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeitenden zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Dies umfasst regelmäßige Risikobewertungen der Arbeitsplätze und die Umsetzung geeigneter Gefahrenabwehr- und Vorsichtsmaßnahmen, einschließlich der Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.
Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeitenden in allen relevanten Arbeitsschutzthemen geschult sind.
2.9 BESCHWERDEVERFAHREN UND HINWEISGEBER POLICY
Hinweise und Beschwerden wegen möglicher Verstöße gegen Gesetze oder den Code of Conduct können über den Kummerkasten, bei der Personalabteilung oder den Vorgesetzten gemeldet werden.
Die Anonymität der hinweisgebenden Person und die Vertraulichkeit werden unter allen Umständen gewährleistet. Der Hinweisgeber wird geschützt vor Vergeltungsmaßnahmen oder Repressalien.
3. ÖKOLOGISCHE VERANTWORTUNG
Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein üben wir unsere geschäftlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung der ökologischen Aspekte aus und bekennen uns zum Ziel einer klimaneutralen Zukunft.
3.1 SCHUTZ VON UMWELT UND KLIMA
Wir nehmen unsere ökologische Verantwortung wahr, indem wir uns an die geltenden gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards zum Schutz von Umwelt und Klima halten und Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen unserer geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt und das Klima kontinuierlich zu verbessern.
Wir haben geeignete Maßnahmen ergriffen, die sich an gesetzlichen und international anerkannten Standards orientieren und unter anderem folgende Themen abdecken:
• Anstrengungen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen und Minimierung von Emissionen aus Betriebsabläufen (z. B. Abwasser, Abluft, Lärm, Treibhausgase);
• Fachgerechter und verantwortungsbewusster Umgang mit gefährlichen Stoffen und anderen Chemikalien sowie mit Abfällen, einschließlich Entsorgung;
• Schonung natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen;
• Förderung des Einsatzes von kreislauf- und sonstigen klima- und umweltfreundlichen Technologien, Verfahren, Rohstoffen und Produkten;
• Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils grüner bzw. erneuerbarer Energien am Energieverbrauch an unseren Unternehmensstandorten.
3.2 TIER- UND ARTENSCHUTZ
Wir beachten die Grundsätze zum Schutz von Tieren und der biologischen Vielfalt und richten unser unternehmerisches Handeln entsprechend danach aus. Die Haltung und Nutzung von Tieren müssen den geltenden gesetzlichen Tierschutzanforderungen genügen und artgerecht sein. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist einzuhalten.
4. ETHISCHES WIRTSCHAFTEN UND INTEGRITÄT
Wir verfolgen ausschließlich legitime Geschäftsziele und -praktiken und unterhalten Geschäftsbeziehungen nur mit seriösen Partnern.
Wir verhalten uns gegenüber unseren Geschäftspartnern und Kunden fair und wertschätzend. Wir respektieren die unterschiedlichen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Hintergründe sowie Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen wir tätig sind. Wir orientieren unser unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde.
Wir treten für einen freien und fairen Welthandel ein und halten uns an das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen wir geschäftlich tätig sind.
4.1 KORRUPTION, HANDELSKONTROLLE, GELDWÄSCHE
Wir lehnen jede Form von Bestechung und Korruption ab und vermeiden bereits jeglichen Anschein hiervon – sei es in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen.
Wir handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und halten uns an die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche.
4.2 FAIRER WETTBEWERB
Wir treten für einen freien und fairen Wettbewerb ein. Wir dulden keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellen sicher, dass wir in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handeln. Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnen wir ab.
4.3 PERSONENBEZOGENE DATEN, SCHUTZ VON VERTRAULICHEN
INFORMATIONEN UND GEISTIGEM EIGENTUM
Wir respektieren die Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und halten uns beim Umgang mit persönlichen Informationen an die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit.
Wir achten sorgfältig darauf, dass uns anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen unserer Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung angemessen geschützt sind, mindestens jedoch nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Wir respektieren das geistige Eigentum von unseren Geschäftspartnern, Kunden und sonstigen Dritten und achten beim Transfer von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden.
4.4 VERBRAUCHERINTERESSEN
Soweit unsere Produkte und Leistungen die Interessen von Verbrauchern betreffen, haben wir geeignete Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit und Qualität der von uns angebotenen Produkte oder Leistungen zu gewährleisten. Wir stellen dabei sicher, dass unsere Produkte oder Leistungen den jeweils einschlägigen gesetzlichen verbraucherschützenden Bestimmungen entsprechen.
Im Rahmen von Informations- und Vertriebsmaßnahmen berücksichtigen wir die Verbraucherinteressen, indem wir faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken anwenden und die Verbraucheraufklärung fördern. Den Interessen von Kindern, Senioren, Menschen mit Behinderung und anderen schutzbedürftigen Verbrauchergruppen schenken wir besondere Achtsamkeit.
5. UMSETZUNG
Wir unternehmen geeignete und zumutbare Anstrengungen, um die Inhalte des Code of Conduct fortlaufend an allen Standorten unseres Unternehmens einzuhalten. Wir haben hierfür geeignete Maßnahmen und Prozesse eingerichtet und dokumentieren deren Umsetzung unternehmensintern in angemessener Weise. Die Unternehmensleitung informiert sich in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung und Arbeit der zuständigen Stellen und Personen.
5.1 KOMMUNIKATION UND SCHULUNG
Wir kommunizieren die Inhalte des Code of Conduct gegenüber unseren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und anderen wesentlichen Stakeholdern und schulen unsere Mitarbeitenden bedarfsgerecht zu einzelnen Themen des Code of Conduct. Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden, dass sie den Code of Conduct einhalten.
5.2 ERWARTUNGSHALTUNG AN UNSERE LIEFERKETTEN,
MASSNAHMEN ZUR KONTROLLE
Die Inhalte des Code of Conduct spiegeln auch unsere Erwartungen an unsere Lieferpartner und sonstigen Vertragspartner in unseren Lieferketten wider. Wir erwarten insoweit, dass sie sich an den Inhalten des Code of Conduct orientieren oder einen vergleichbaren Verhaltenskodex anwenden und bestärken sie darin, diese Erwartungshaltung ihrerseits von den Vertragspartnern in ihrer Lieferkette einzufordern.
Wir setzen grundsätzlich auf langfristige, partnerschaftliche Geschäftsbeziehungen. Wir identifizieren und überprüfen daher unsere Vertragspartner in geeigneter Weise, bevor wir eine Lieferbeziehung eingehen, z. B. durch Selbstauskunft, Lieferantenbewertung oder Ähnliches.
Wir behalten uns gegenüber unseren Lieferpartnern vor, die Einhaltung unserer Erwartungshaltung zu kontrollieren, z. B. mittels Auditierung. Werden schwerwiegende Verstöße festgestellt, behalten wir uns angemessene vertragliche Konsequenzen vor, einschließlich der Beendigung der Geschäftsbeziehung. Wir erwarten in jedem Fall, dass auf festgestellte Verstöße mit geeigneten Maßnahmen zur Prävention bzw. Abhilfe reagiert wird.
5.3 HINWEIS AUF VERSTÖSSE
Wir nehmen jeden Verstoß gegen den Code of Conduct ernst. Bei Meldungen über Verstöße leiten wir Maßnahmen zur ordnungsgemäßen und vertraulichen Klärung ein und ergreifen im Bedarfsfall geeignete Gegenmaßnahmen im Sinne von Abhilfe oder Prävention.


